Die Leistungen von

KENT

Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Objektverwaltung kann Ihnen unser Team ein breites und professionelles Leistungsspektrum anbieten.
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die im § 27 Absatz 1 und 2 WEG-Gesetz aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.



  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft ggü. Drittem in allen Dingen, die die WEG betreffen.
  • Beauftragung und Überwachung von Hausdienstleistern (z.B. Hausmeister, Reinigungskräfte).
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Eigentümerversammlungen.
  • Durchführung von Kontrollen des Gemeinschaftseigentums im Rahmen der Werterhaltung sowie der frühzeitigen Schadensfeststellung.
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung der technischen Einrichtungen.
  • Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen sowie bei der Auftragsvergabe für das Gemeinschaftseigentum.
  • Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss-Sammlung.